Erschließung für die Bebauung des Johannes-Petersen-Heims weicht von früheren Angaben ab
Der Beginn für den Umbau des ehemaligen Johannes-Petersen Heims und den zusätzlichen Neubau von Wohnungen auf dem weiträumigen Gelände rückt näher. Auf der zum Saseler Weg liegenden Nordseite des Geländes entstehen in Kürze drei Stadtvillen mit insgesamt 22 Wohnungen sowie eine Tiefgarage. Der Grundstücksteil mit dem denkmalgeschützten früheren Kinderheim wird abgetrennt. Für die hier entstehenden Wohnungen soll südlich des Johannes-Petersen-Heims eine Tiefgarage mit 39 Stellplätzen mit einer Anbindung an die Schemmannstraße entstehen (mitten im Landschaftsschutzgebiet). Diese Zufahrt führt unmittelbar am beliebten und stark frequentierten Spielplatz entlang, der vor fünf Jahren vom Bezirksamt umfassend neu angelegt wurde. Dies steht im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen, dass das Gelände mit der Wohnbebauung über den Saseler Weg erschlossen wird. Auch während der Bauphase sind deutliche Beeinträchtigungen für die Nutzer des Spielplatzes nicht ausgeschlossen. Dies geht jetzt aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des Volksdorfer CDU-Bürgerschafstabgeordneten Thilo Kleibauer hervor.
Hierzu Thilo Kleibauer: „Die jetzt bekannt gewordenen Details der Planung weichen deutlich von den bisher von der Verwaltung gemachten Angaben ab. Die Mehrzahl der Parkplätze auf dem Grundstück des Johannes-Petersen-Heims kann zukünftig nur über die Schemmannstraße erreicht werden. Weder beim Verkauf des Grundstücks noch bei den baulichen Genehmigungen hat die Stadt Auflagen zur Straßenanbindung des Grundstücks gemacht. Jeder, der die Zufahrt am Spielplatz kennt, weiß, dass damit massive Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Es kann nicht sein, dass direkt am Spielplatz mit seinen vielen jungen Besuchern der Autoverkehr stark zunimmt. Der Regionalausschuss Walddörfer hat bereits im Zuge der Vergabe des Grundstücks immer auf diesen Konflikt hingewiesen. Damals gab es die Zusicherung, dass die Zufahrt für die Bewohner nur vom Saseler Weg aus erfolgt. Die Verwaltung handelt hier fahrlässig und gefährdet den äußerst beliebten Spielplatz, für den das Bezirksamt ebenfalls verantwortlich ist."
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