Geplante konsultative Befragung in Volksdorf ohne Rechtsgrundlage
Senatsantwort auf Kleine Anfrage von Thilo Kleibauer
Für die von der rot-grünen Bezirkskoalition beschlossene konsultative Befragung aller wahlberechtigten Volksdorfer zur Verkehrsführung am U-Bahnhof Volksdorf gibt es keine Rechtsgrundlage und kein Geld aus dem Haushalt. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Volksdorfer CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Thilo Kleibauer hervor, der sich nach der Rechtmäßigkeit einer solchen Befragung erkundigt hat. Der Senat führt hierzu aus, dass es für diesen Fall keine gesetzliche Regelung gibt. Daher müsse das Handeln der Verwaltung nach den allgemeinen Vorschriften "einfach, zweckmäßig und zügig" sein. Gleichzeitig legt der Senat in seiner Antwort dar, dass für den Zweck einer konsultativen Befragung kein Haushaltstitel zur Verfügung steht.
Hierzu der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Thilo Kleibauer: "Weil sich SPD und GAL nicht auf eine gemeinsame Haltung zu einem weniger als 100 Meter langen Straßenabschnitt einigen können, soll nun mit großem Aufwand ein ganzer Stadtteil befragt werden. Das ist völlig willkürlich. Ich habe starke Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Befragung. In Volksdorf leben über 15.000 Wahlberechtigte. Damit kann sich jeder leicht ausrechnen, dass diese Befragungsaktion schnell einen mittleren fünfstelligen Betrag kosten kann. Hier bleibt Rot-Grün die Antwort schuldig, wer die Rechnung eigentlich bezahlen soll. Ganz abgesehen davon stehen die Kosten in keinem Verhältnis mehr zur eigentlich geplanten Maßnahme. Dies sollten die Verantwortlichen in der Wandsbeker Bezirkskoalition nun endlich begreifen."
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