Senat darf Corona-Notkredite nicht missbräuchlich verwenden
Zum Auftakt der Haushaltsberatungen in der Bürgerschaft hat der Hamburger Rechnungshof eine Beratende Äußerung zur aktuellen Haushaltslage 2020/21 vorgelegt.
Dazu erklärt Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Rechnungshof hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass die beschlossenen Notkredite von drei Milliarden Euro nicht missbräuchlich verwendet werden dürfen. Die Ausnahme von der Schuldenbremse gilt für Corona-Mehrbedarfe der Stadt sowie zur Unterstützung von der Pandemie betroffener Branchen, nicht aber für alle möglichen Ausgabenwünsche. Laut Haushaltsplan des Senats sollen aber mit dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsprogramm diverse Maßnahmen ohne Bezug zur aktuellen Krise oder Mehrbedarfe schon lange geplanter Projekte finanziert werden. Dies ist nicht zulässig. Hier muss die rot-grüne Koalition ihre Haushaltsplanung dringend nachbessern und auch für die vom Rechnungshof angemahnte Transparenz sorgen.
Wir begrüßen auch, dass der Rechnungshof darauf hinweist, dass sich Hamburg auf eine längere finanzielle Durststrecke über das Jahr 2022 hinaus einzustellen hat. Dieser Tatsache muss nun auch endlich der Senat ins Auge sehen und eine verlässliche Finanzplanung für die nächsten Jahre vorlegen. Hier ist es mehr als fragwürdig, den zulässigen Ausgabenrahmen im Jahr 2022 nur durch eine massive Ausweitung der Globalen Minderkosten auf rund 500 Millionen Euro einhalten zu können und Risiken weiter in die Zukunft zu verschieben. Das ist keine nachhaltige Haushaltspolitik von Rot-Grün.“
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