Grundsteuer-Reform für Hamburg ohne vernünftige Öffnungsklausel nicht akzeptabel
Heute befasst sich der Bundesrat mit der Reform der Grundsteuer.
Hierzu Thilo Kleibauer, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die von Olaf Scholz vorgesehene Grundsteuer auf Basis aktueller Immobilienwerte ist für Hamburg nicht akzeptabel. Zudem enthält der aktuelle Gesetzentwurf sehr hohe Hürden für die Nutzung der Öffnungsklausel für ein eigenes Ländergesetz, da dann die Grundsteuer nach beiden Modellen ermittelt werden müsste. Das ist bürokratisch völlig irrsinnig und rechtlich zweifelhaft. Hier darf der Hamburger Senat keine faulen Kompromisse eingehen. Eine Einbeziehung aktueller Bodenwerte in die Grundsteuer hätte hohe Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer in Hamburg zur Folge. Die bislang vom Finanzsenator in den Raum gestellten Vorschläge zur Anpassung des Gesetzentwurfs sind nicht ausreichend. Ohne wirksame Länderöffnungsklausel ist ein einfaches und bezahlbares Grundsteuermodell für die Stadt nicht umsetzbar. Hier erwarten wir vom Finanzsenator auch, dass er die schon lange angekündigten Modellrechnungen zu den konkreten Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Hamburger Haushalte endlich vorlegt. Angesichts des hohen Zeitdrucks bei der Neuregelung der Grundsteuer muss der Senat jetzt Farbe bekennen.“
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