Neuregelung der Sielgebühren: Mehrzahl der Grundeigentümer korrigiert Angaben von Hamburg Wasser
Schriftliche Kleine Anfrage von Thilo Kleibauer
Ab dem nächsten Jahr wird die Sielbenutzungsgebühr in Hamburg neu geregelt. Künftig wird die Abgabe für Niederschlagswasser anhand der überbauten und befestigten Grundstücksflächen ermittelt. Dies erfordert eine umfassende Flächenerfassung der betroffenen Grundstücke. In diesem Zusammenhang hat Hamburg Wasser bis Ende Mai alle betroffenen Grundeigentümer angeschrieben. Der Volksdorfer CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Thilo Kleibauer hat dazu eine Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung der neuen Sielbenutzungsgebühren an den Hamburger Senat gerichtet.
Aus der Antwort des Senats auf die Anfrage geht jetzt hervor, dass bislang insgesamt erst 61% der Erhebungsbögen zurückgesendet wurden. Dabei haben die Grundeigentümer in den meisten Fällen Korrekturen an den Angaben von Hamburg Wasser vorgenommen. Von knapp 90.000 in Hamburg zurückgesendeten Erhebungsbögen wurden in 72% oder 65.000 Fällen von den Grundeigentümern abweichende Angaben gemacht. Dies betraf insbesondere Terassen- und Wegeflächen. Diese Angaben werden jetzt auf Plausibilität geprüft. Nach den Sommerferien werden dann die endgültigen Flächenfeststellungsbescheide verschickt, in denen die gebührenrelevante Fläche festgesetzt wird. Danach ist nur noch das Rechtsmittel des Widerspruchs möglich.
Hierzu der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Thilo Kleibauer: "Aus vielen Bürgergesprächen wird deutlich, dass trotz der versandten Unterlagen vor Ort häufig Unklarheiten zur neuen Sielabgabe bestehen. Die Neuregelung ist sinnvoll und sachgerecht. Allerdings sollte auch Hamburg Wasser neben bislang vier Veranstaltungen im ganzen Stadtgebiet weitere Anstrengungen unternehmen, um über die veränderte Gebühren- und Mitwirkungspflicht zu informieren. Die Antwort auf meine Anfrage zeigt deutlich, dass die von Hamburg Wasser zugrunde gelegten Grundstücksdaten in vielen Fällen nicht richtig waren. Daher sollten Grundeigentümer, die den Erhebungsbogen noch nicht zurückgeschickt oder noch gar nicht erhalten haben, die Flächenangaben für ihre Grundstück überprüfen und sich gegebenenfalls mit Hamburg Wasser in Verbindung setzten. Nichtzuletzt sind die Grundeigentümer zukünftig auch verpflichtet, Veränderungen in der Grundstücksbeschaffenheit durch Umbauten Hamburg Wasser mitzuteilen."
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